Satzung der Grubenwehr-Kameradschaft Lohberg –Osterfeld
§ Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
1. Die Kameradschaft will das Andenken an die Grubenwehr Lohberg/Osterfeld erhalten und
Ihren Mitgliedern die Grundlage zur Pflege und Förderung von Zusammengehörigkeit Brauchtum
und Sitte sein.
2. Die Tätigkeit der Kameradschaft ist eigennützig und dient NICHT der Absicht Gewinne zu erzielen.
3. Alle Inhaber von Ämtern sind ehrenamtlich tätig.
4. Die Kameradschaft ist politisch und konfessionell neutral.
5. Mitglieder können alle Personen werden, die der o.g. Grubenwehr angehört haben.
Die Aufnahme erfolgt auf schriftlichen Antrag durch Beschluss des Vorstandes.
Dieser Beschluss ist dem Antragsteller schriftlich zu übermitteln,
das gleiche gilt für die Ablehnung der Aufnahme durch den Vorstand,
die nicht begründet werden muss.
6. Alle Mitglieder haben bei Mitgliederversammlungen ein einfaches Stimmrecht.
7. Die Mitgliedschaft endet durch Tod oder Austritt.
Eine Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erfolgen.
Bereits gezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.
8. Der Ausschluss
Dieser kann erfolgen, wenn ein Mitglied gegen die Regeln der
Satzung grob verstoßen hat.
Wenn es das Ansehen und die Interessen der Kameradschaft schwer geschädigt hat.
Wenn es innerhalb der Kameradschaft wiederholt und erheblich Anlass zu Streit
und Unfrieden gegeben hat, und wenn es trotz Mahnung und
ohne hinreichende Begründung mit seinen Beiträgen oder
sonstigen Verpflichtungen in Verzug ist.
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
Mit dem Ende der Mitgliedschaft erlöschen alle Ämter und Rechte innerhalb
der Kameradschaft. Geleistete Beiträge werden nicht zurückerstattet.
Ein Anspruch am Kameradschaftsvermögen besteht nicht.
9. Die Kameradschaft erhebt einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 100,-Euro/Jahr.
Dieser Beitrag wird 1/2 jährlich (01/07) ausschließlich
im Lastschriftverfahren eingezogen.
Änderungen der Bankverbindung sind dem Vorstand mitzuteilen.
Beiträge, Einnahmen und andere Mittel werden ausschließlich zur Erreichung
der Kameradschaftsziele verwendet.
10. Der Vorstand besteht aus den unter Punkt 3 der Tagesordnung
vom 27.08.2006 genannten Personen, ohne die Revisoren.
Der Vorstand wird für die Dauer von 2 Jahren gewählt.
11. Die Kassenprüfer werden für ein Jahr gewählt und dann einzeln neu gewählt.
12. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt.
Die Mitgliederversammlung hat die Aufgabe, den Vorstand zu wählen und
Entscheidungen für die Kameradschaft zu treffen.
13. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn min. ein viertel
aller Mitglieder anwesend ist.
Sollte nach zwei aufeinander folgenden Versammlungen die
Beschlussfähigkeit nicht festgestellt werden, gilt die Versammlung als
Beschlussfähig, sobald ein Vorstandsmitglied anwesend ist.
Die Anzahl der teilnehmenden Mitglieder ist in dem Fall nicht relevant.
14. Die Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung sind schriftlich abzufassen
und vom jeweiligen Leiter der Sitzung und dem Schriftführer zu unterzeichnen.
15. Eine Änderung der Satzung kann nur durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Bei der Einladung ist der zu ändernde Paragraph in der Tagesordnung
bekannt zugeben
16. Veranstaltungen, die auf der Versammlung vorgeschlagen werden,
prüft der Festausschuss auf Machbarkeit.
Der Vorstand und die Beisitzer bilden den Festausschuss.